Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Ab dem 01.01.2023 erhalten die Leistungsberechtigten Bürgergeld (bis 31.12.2022: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfänger/-innen leben, erhalten Sozialgeld).
Die SGB-II-Quote der unter 15-Jährigen bezeichnet den prozentualen Anteil der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren an der Bevölkerung entsprechenden Alters.
Zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) zählen alle Regelleistungsberechtigten,
Dieser Indikator wird insbesondere auf kommunaler Ebene zur Abschätzung des Armutspotenzials bei Kindern herangezogen. Zu beachten ist, das mit den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) die unter 15-Jährigen, die in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften leben, nicht vollständig erfasst sind. So werden Kinder ohne eigenen Leistungsanspruch (KOL) seit der Datenrevision 2016 separat ausgewiesen und sind nicht bei den NEF enthalten.
Bei den Daten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach Revision 2016. Informationen zur Datenrevision finden Sie hier
Am aktuellen Rand können die ausgewiesenen SGB-II-Quoten von den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten SGB-II-Quoten abweichen. Während den hier ausgewiesenen Quoten stets die Bevölkerungszahl zum 31.12 des Berichtsjahres als Bezugsgröße zugrunde liegt, nutzt die Bundesagentur für Arbeit am aktuellen Rand für eine Übergangszeit die Bevölkerungszahl zum 31.12 des Vorjahres.
Bundesagentur für Arbeit:
Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende
IT.NRW, Statistisches Landesamt;
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes