Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum gilt als ein elementares Bedürfnis und als Grundrecht. Wer nicht über einen dem gesellschaftlichen Mindeststandard entsprechenden Wohnraum verfügt, lebt am Rande der Gesellschaft mit erheblich eingeschränkten Teilhabe- und Verwirklichungschancen.
Die Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK liefert umfassende Informationen zu regionalen Wohnungsmärkten und zur Sozialen Wohnraumförderung. Die Publikationen der Wohnungsmarktbeobachtung finden Sie hier.