Die Armutsrisikoschwelle ist derjenige Einkommenswert, unterhalb dessen von Einkommensarmut ausgegangen wird.
Dargestellt werden zwei - nach unterschiedlichen Verfahren ermittelte - Armutsrisikoschwellen:
Neues Verfahren: Mit dem Sozialbericht NRW 2012 wurde das Verfahren zur Ermittlung der Armutsrisikoschwelle an den EU-Standard angepasst. Danach liegt die Armutsrisikoschwelle bei 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung. Zur Ermittlung der Äquivalenzeinkommen wird die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird dem Haushaltsvorstand ein Gewicht von 1, weiteren Haushaltsmitgliedern im Alter von 14 und mehr Jahren ein Gewicht von 0,5 und Haushaltsmitgliedern im Alter von unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3 zugeordnet.
Zu beachten ist, dass im Mikrozensus das Niveau der Einkommen unterschätzt wird. Bei der Beantwortung der Frage nach dem Haushaltsnettoeinkommen werden von den Auskunftspflichtigen vor allem solche Einkommen berücksichtigt, die einen relevanten Anteil am gesamten Haushaltseinkommen haben und regelmäßig eingehen, während unregelmäßig eingehende und geringere Einkommensteile eher vergessen werden. Dies ist bei der Interpretation der Armutsrisikoschwelle zu beachten. Für Analysen zur Einkommensverteilung stellt dies jedoch kein grundsätzliches Problem dar.
IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus
Der Mikrozensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes (MZG) erhoben.
Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus methodisch neugestaltet. Zum einen wurden für die seit vielen Jahren in den Mikrozensus
integrierte europäische Arbeitskräfteerhebung unterjährige Wiederholungsbefragungen eingeführt, zum anderen wurde die bislang eigenständig
erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen
(EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.
Fragenprogramm, Konzeption der Stichprobe und Form der Datengewinnung wurden verändert.
Zudem war die Erhebungsdurchführung im Erhebungsjahr 2020 durch die Einführung eines neuen IT-Systems und die Corona-Pandemie beeinträchtigt.
Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse für das Jahr 2020 nicht mit den Vorjahren vergleichbar und weisen nicht die gewohnte Qualität auf.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
Jahr | Neues Verfahren1) | |
---|---|---|
Einpersonenhaushalte | Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern2) | |
EUR | ||
2020 | 1 121 | 2 353 |
2021 | 1 129 | 2 372 |
2022 | 1 160 | 2 436 |
2023 | 1 233 | 2 590 |
*) Erstergebniss des Mikrozensus 2023. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. 1) 60% des Medians der auf Basis der neuen OECD-Skala ermittelten monatlichen Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung Hauptwohnsitzhaushalten multipliziert mit dem Bedarfsgewicht des jeweiligen Haushalts – 2) im Alter von unter 14 Jahren – – – Datenquelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus