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Inhalt

Indikator 7.6 SGB-II-Quote nach Regionen

Definition:

Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Ab dem 01.01.2023 erhalten die Leistungsberechtigten Bürgergeld (bis 31.12.2022: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfänger/-innen leben, Sozialgeld).

Die SGB-II-Quote bezeichnet den prozentualen Anteil der Leistungsberechtigten (LB) an der Bevölkerung unter der Altersgrenze nach §7a SGB II.

Als Leistungsberechtigte (LB) werden Personen in Bedarfsgemeinschaften verstanden, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Leistungsberechtigte lassen sich unterscheiden nach Regelleistungsberechtigten (RLB) und sonstigen Leistungsberechtigten (SLB).

Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (ab 01.01.2023: Bürgergeld; bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).

Zu den sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zählen alle Personen, die ausschließlich folgende Leistungen erhalten:

Hinweis:

Bei den Daten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach Revision 2016. Informationen zur Datenrevision finden Sie hier.

Am aktuellen Rand können die ausgewiesenen SGB-II-Quoten von den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten SGB-II-Quoten abweichen. Während den hier ausgewiesenen Quoten stets die Bevölkerungszahl zum 31.12 des Berichtsjahres als Bezugsgröße zugrunde liegt, nutzt die Bundesagentur für Arbeit am aktuellen Rand für eine Übergangszeit die Bevölkerungszahl zum 31.12 des Vorjahres.

Datenquellen:

Bundesagentur für Arbeit:
Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende

IT.NRW, Statistisches Landesamt;
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

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