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6 Überschuldung

Als überschuldet gilt eine Person, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu begleichen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden. Seit Einführung der Insolvenzordnung Anfang 1999 haben überschuldete Privatpersonen die Möglichkeit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung zu beantragen.

Hinweis:

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