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Inhalt

Indikator 7.1 Einkommensverteilung – 90/10 Dezilsverhältnis

Definition:

Das 90/10 Dezilsverhältnis ist ein Maß für die Ungleichheit einer Verteilung. Es wird hier bezogen auf die Verteilung der Äquivalenzeinkommen ermittelt. Es setzt die Untergrenze der Äquivalenzeinkommen des einkommensstärksten Dezils (= Obergrenze des 9. Dezils) mit der Obergrenze der Äquivalenzeinkommen des einkommensschwächsten Dezils ins Verhältnis.

Das Äquivalenzeinkommen ist ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen dividiert wird. Dem Haushaltsvorstand wird das Gewicht = 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt, weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Als Äquivalenzskala zur Ermittlung der jeweiligen Gewichte wird die neue OECD-Skala herangezogen. Danach wird dem Haushaltsvorstand ein Gewicht von 1, weiteren Haushaltsmitgliedern im Alter von 14 und mehr Jahren ein Gewicht von 0,5 und Haushaltsmitgliedern im Alter von unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3 zugeordnet.

Zur Bildung der Einkommensdezile werden alle Personen nach der Höhe des Äquivalenzeinkommens sortiert und in zehn gleich große Gruppen eingeteilt. Das erste Dezil enthält die 10 Prozent mit den niedrigsten, das zehnte diejenigen mit den höchsten Äquivalenzeinkommen.

Datenquelle:

IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus

Hinweis:

Der Mikrozensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes (MZG) erhoben. Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus methodisch neugestaltet. Zum einen wurden für die seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierte europäische Arbeitskräfteerhebung unterjährige Wiederholungsbefragungen eingeführt, zum anderen wurde die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen
(EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Fragenprogramm, Konzeption der Stichprobe und Form der Datengewinnung wurden verändert.

Zudem war die Erhebungsdurchführung im Erhebungsjahr 2020 durch die Einführung eines neuen IT-Systems und die Corona-Pandemie beeinträchtigt. Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse für das Jahr 2020 nicht mit den Vorjahren vergleichbar und weisen nicht die gewohnte Qualität auf.
Bei dem Indikator über das 90/10 Dezilsverhältnis kommen Methodeneffekte (geänderte Einkommensklassen) und Stichprobeneffekte in besonderer Weise zusammen, die beide die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren einschränken.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

Archiv

Indikator 7.1 90/10 Dezilsverhältnis der Äquivalenzeinkommen*) in NRW 2020 - 2023**)

Jahr Obergrenze 90/10 Dezils-
verhältnis
1. Dezil 9. Dezil
2020 904 3 486 3,86
2021 882 3 642 4,13
2022 900 3 711 4,12
2023 970 3 903 4,02

*) gewichtetes monatliches Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten, berechnet auf Basis der neuen OECD-Skala – **) Erstergebnisse des Mikrozensus 2023. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. – – – Datenquelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus

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