Nicht nur das regelmäßige monatliche Einkommen eines Haushalts bestimmt dessen materielle Situation, sondern auch das Vermögen, also die Summe aller geldwerten Güter, über die er verfügt. Aus diesem Grund sind Analysen zur Vermögensentwicklung und -verteilung ein fester Bestandteil der Sozialberichterstattung.
Datengrundlage für die Vermögensanalysen ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle 5 Jahre (zuletzt 2018) auf Stichprobenbasis durchgeführt wird. Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 oder mehr EUR werden bei der Stichprobenziehung nicht berücksichtigt.