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Inhalt

Indikator 3.5 Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände

Definition:

Übersteigen die bereinigten Auszahlungen die bereinigten Einzahlungen, liegt ein Defizit vor, welches in der Regel durch eine Kreditaufnahme oder aus Rücklagen ausgeglichen wird. Für öffentliche Haushalte sind Kreditaufnahmen nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erlaubt. Die damit verbundenen langfristigen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen werden als Kredite für Investitionen bzw. Investitionskredite bezeichnet.

Die Verschuldung der kommunalen Haushalte kann nicht losgelöst vom Stand der kurzfristigen Kredite beurteilt werden. Diese sog. Kredite zur Liquiditätssicherung bzw. Liquiditätskredite (bis 2008 im kameralen Rechnungswesen als Kassenkredite bzw. Kassenverstärkungskredite der Kommunen bezeichnet) dienen der Aufrecherhaltung der täglichen Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse. Sie sollen fehlende Einnahmen gegenüber den fälligen Ausgaben in der Finanzplanung und Finanzrechnung kompensieren. Liquiditätskredite sind jeweils nach dem täglichen Zahlungsverlauf auszugleichen.

Zu den Wertpapierschulden zählen zum Beispiel Kommunalanleihen. Dies können für investive Zwecke oder zur Liquiditätssicherung genutzt werden und wurden für die Jahre 2013 bis 2016 nicht exakt differenziert. Ab dem Erhebungsjahr 2017 kann eine genaue Unterteilung entsprechend vorgenommen werden.

Datenquelle:

IT.NRW, Statistisches Landesamt; Schuldenstandstatistik

Indikator 3.5 Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände*) in NRW 2000 bis 2023
Jahr
zusammen davon
Investitionskredite1) Liquiditätskredite2)
Mrd. EUR
2000 27,8 25,3 2,5
2001 28,5 25,0 3,5
2002 29,6 24,9 4,7
2003 31,8 24,9 6,9
2004 33,1 24,6 8,6
2005 35,4 24,8 10,7
2006 36,7 24,2 12,5
2007 37,2 23,6 13,7
2008 38,2 23,6 14,6
2009 40,6 23,3 17,2
2010 43,3 23,1 20,2
2011 44,8 22,7 22,1
2012 46,4 22,9 23,5
2013 47,8 22,5 25,3
2014 49,5 23,1 26,4
2015 50,0 23,7 26,3
2016 51,2 24,9 26,4
2017 49,0 23,2 25,8
2018 48,0 23,2 24,8
2019 47,7 24,1 23,6
2020 47,2 24,6 22,7
2021 47,0 25,0 22,0
2022 47,7 26,5 21,1
2023 49,3 28,4 20,9

*) Kernhaushalte – 1) inkl. Wertpapierschulden für investive Zwecke – 2) inkl. Wertpapierschulden für Liquiditätssicherung – – – Datenquelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt; jährliche Schuldenstandstatistik (Stichtag 31.12.), Berechnungsstand: August 2024

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