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Inhalt

Indikator 3.3 Verschuldung des Landes

Definition:

Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte bestimmt im Wesentlichen den finanziellen Spielraum für sozialpolitisches Handeln. Wesentliche Indikatoren für die Finanzlage der öffentlichen Haushalte sind die Höhe der Verschuldung und darunter die Höhe der Kreditmarktschulden. Die Deckung einer Finanzierungslücke im Haushalt erfolgt in erster Linie über die Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt. Für öffentliche Haushalte sind Kreditaufnahmen nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erlaubt.

Die Verschuldung des Landes setzt sich zusammen aus den Kreditmarktschulden und den Schulden bei öffentlichen Haushalten.

Als Kreditmarktschulden werden alle Schulden bezeichnet, die die öffentlichen Haushalte zum Zwecke der Haushaltsfinanzierung bei Kreditinstituten oder sonstigen inländischen und ausländischen Stellen aufgenommen haben. Zu den Kreditmarktschulden zählen Wertpapierschulden (Geldmarkt- und Kapitalmarktpapiere) sowie sonstige Kredite bei Banken und Versicherungsunternehmen.

Hinweis:

Bis einschließlich 2018 setzte das Land auch kurzfristige Finanzierungsformen (v.a. Kassenkredite, Cash Pooling mit Sondervermögen und erhaltene Barsicherheiten) zur vorrübergehenden Haushaltsfinanzierung ein. Diese Finanzierungsformen wurden dann zu Beginn des neuen Kalenderjahres durch längerfristige Finanzierungen ersetzt und in das entsprechende Haushaltsjahr zurückgebucht. Deshalb waren diese Kreditaufnahmen nicht in der kalendermäßigen Schuldabgrenzung der amtlichen Statistik zum 31.12. enthalten. Aus diesem Grund fiel der finanzstatistisch ausgewiesene Schuldenstand am Ende des Kalenderjahres 2018 um die zu diesem Zeitpunkt noch nicht valutierten Kredite niedriger aus. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden kurzfristige Finanzierungsformen nicht mehr eingesetzt. Das bedeutet, dass der Kreditbedarf des Haushaltsjahres vollständig im Kalenderjahr aufzunehmen ist. Hierdurch kommt es zu einem einmaligen Anstieg im finanzstatistisch ausgewiesenen Schuldenstand 2019, da der Kreditbedarf, der aus 2019 nach 2018 zurückgebucht wurde zusätzlich bis zum Jahresende 2019 durch langfristige Kredite zu hinterlegen war.

Datenquelle:

Finanzministerium des Landes NRW

Indikator 3.3 Verschuldung*) des Landes NRW 2000 – 2023

Jahr Verschuldung
insgesamt darunter Kreditmarktschulden1) je Einwohner2)
Mrd. Euro Euro
2000 80,4 76,7 4 464
2001 86,9 83,2 4 814
2002 92,1 88,5 5 096
2003 98,8 95,2 5 464
2004 105,9 102,5 5 858
2005 112,2 108,9 6 214
2006 116,0 112,9 6 436
2007 117,1 114,1 6 507
2008 116,5 113,6 6 497
2009 123,3 120,5 6 899
2010 126,8 124,1 7 103
2011 130,0 127,4 7 407
2012 133,8 131,4 7 621
2013 137,5 135,2 7 823
2014 140,1 137,9 7 942
2015 139,7 137,7 7 819
2016 140,8 139,0 7 872
2017 141,0 139,2 7 869
2018 137,5 136,3 7 669
2019 143,9 142,7 8 016
20203) 155,1 154,1 8 652
20214) 159,7 158,8 8 908
20225) 163,8 163,0 9 031
20236) 164,6 163,9 9 070

*) Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten. – 1) Kreditmarktschulden im engeren Sinne (d. h. ohne Ausgleichsforderungen). – 2) Bevölkerungsstand: 31.12. des jeweiligen Jahres; für 2023: Bevölkerungsstand 30.06.2023 – aktuellere Daten wurden noch nicht veröffentlicht. – 3) In dem Gesamtbetrag sind 11,2 Mrd. EUR zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise enthalten. – 4) In dem Gesamtbetrag sind 15,8 Mrd. EUR (kumuliert) zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise enthalten. – 5) In dem Gesamtbetrag sind 20,0 Mrd. EUR (kumuliert) zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise enthalten. – 6) In dem Gesamtbetrag sind 20,8 Mrd. EUR (kumuliert) zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise sowie der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine enthalten. – – – Datenquelle: Finanzministerium des Landes NRW

Abb. 3.3

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