Die Gemeinden (Kommunen) haben in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend selbstständige Stellung. Im Grundgesetz (Art. 28) ist die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Demnach umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die finanzielle Eigenverantwortung.
Den Gemeinden obliegt allgemein die unmittelbare Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise unterhalten die Kommunen Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Altenhilfe. Zudem werden viele soziale Leistungen von den Kommunen bereitgestellt. (Diese Aufgabe wird bei einigen Leistungen aber auch zentral von Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten durchgeführt aufgrund gesetzlicher Vorgabe).
Diese Aufgaben werden durch die Einzahlungen der Kommunen finanziert. Reichen diese nicht aus, wird das Defizit durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen. Die Gegenüberstellung der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen, d. h. ohne besondere Finanzierungsvorgänge wie Schuldenaufnahmen und Tilgungen, macht ein mögliches Ungleichgewicht zwischen den beiden Posten deutlich.
Besondere Finanzierungsvorgänge sind auf der Seite der Einzahlungen die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt. Auf der Auszahlungsseite gehören hierzu die Tilgung von Schulden sowie Zahlungen von gleicher Ebene.
Eine wichtige Kennzahl zur Darstellung der Finanzsituation der Kommunen ist der Finanzierungssaldo der Kernhaushalte. Er kennzeichnet die Differenz zwischen den gesamten Einzahlungen und Auszahlungen abzüglich besonderer Finanzierungsvorgänge.
Sind die Einzahlungen größer als die Auszahlungen, ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss, im umgekehrten Fall ein Finanzierungsdefizit.
Seit 2009 sind alle Gemeinden/Gemeindeverbände verpflichtet, doppisch (nach dem NKF - Neues Kommunales Finanzmanagement) zu buchen.
2000 – 2017: Ergebnisse der Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Ergebnisse der Vierteljährlichen Kassenstatistik
Jahr | Bereinigte Einzahlungen | Bereinigte Auszahlungen | Finanzierungssaldo |
---|---|---|---|
Mrd. EUR | |||
2000 | 37,7 | 37,6 | + 0,1 | 2001 | 36,5 | 37,9 | – 1,4 | 2002 | 36,8 | 38,2 | – 1,3 | 2003 | 35,5 | 38,3 | – 2,9 | 2004 | 37,8 | 39,2 | – 1,4 | 2005 | 38,9 | 40,6 | – 1,6 | 2006 | 40,6 | 41,7 | – 1,2 | 2007 | 43,2 | 42,6 | + 0,6 | 2008 | 44,9 | 43,9 | + 0,9 | 2009 | 42,9 | 45,0 | – 2,1 | 2010 | 44,4 | 46,4 | – 2,0 | 2011 | 46,5 | 47,6 | – 1,2 | 2012 | 49,4 | 49,4 | – 0,0 | 2013 | 51,4 | 51,9 | – 0,6 | 2014 | 53,1 | 54,3 | – 1,2 | 2015 | 57,1 | 57,1 | – 0,1 | 2016 | 61,0 | 61,2 | – 0,3 | 2017 | 64,9 | 62,5 | + 2,5 | 2018 | 66,9 | 64,7 | + 2,2 | 2019 | 67,6 | 65,8 | + 1,9 | 2020 | 70,6 | 69,7 | + 0,9 | 2021 | 73,4 | 72,6 | + 0,8 | 2022 | 80,0 | 79,5 | + 0,5 | 2023 | 84,0 | 86,2 | – 2,2 |
*) des Gesamthaushalts, ohne besondere Finanzierungsvorgänge (z. B. Schuldenaufnahmen, Tilgungen). Ab 2019 Übernahme der Berechnung vom Bundesamt auf kameraler Systematik. – **) Finanzierungssaldo nach der Abgrenzung Saldo nach kameraler Systematik. – Hinweis: Durch nachträgliche Korrekturen können sich ggf. Daten rückwirkend ändern. – – –
Datenquelle: IT.NRW, 2000 – 2017: Ergebnisse der Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Ergebnisse der Vierteljährlichen Kassenstatistik, Berechnungsstand: September 2024
HINWEIS: Abweichungen in den Summen ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte