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Inhalt

Indikator 1.7 Arbeitslosenquoten nach kreisfreien Städten und Kreisen

Definition:

Die Arbeitslosenquote gibt den prozentualen Anteil der registrierten Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen (Arbeitslose, sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte (ohne Soldat(inn)en), Selbstständige und mithelfende Familienangehörige) wieder. Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen wird wohnortbezogen berechnet.

Zu den in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassten Arbeitslosen zählen Personen, die

Hinweis:

Der Neuaufbau der Arbeitslosenstatistik mit Berichtsmonat August 2014 führt zu einer rückwirkenden Revision der Daten ab Januar 2007. Die revidierten Daten können von den bisher veröffentlichten Ergebnissen abweichen.

Datenquelle:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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