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Inhalt

Indikator 1.4 Erwerbstätige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Definition:

Zu den Erwerbstätigen zählen Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Einbezogen sind demnach auch Personen, die "geringfügigen Beschäftigungen" nachgehen. Im Falle mehrerer Tätigkeiten werden Personen nur einmal gezählt. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen, die ausschließlich Privatvermögen verwalten (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 eingegangen sind.

Die Darstellung der Erwerbstätigen erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe, berechnet nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebiets wohnenden Personen, die von dort ihren Arbeitsort erreichen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.

Hinweis:

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit die Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet. Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen, geänderte Bezugs- und Basisdaten und Berechnungsmethoden berücksichtigt. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, wurden die Ergebnisse bis 1991 zurück neu berechnet. Im Zuge der Revision änderte sich das Basisjahr für die Berechnungen von 2010 auf 2015.

Datenquelle:

Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" (Erwerbstätige)
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)

Indikator 1.4 Erwerbstätige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in NRW 2000 – 2023
Jahr Erwerbstätige
(Inland, Jahresdurchschnitt)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(am Arbeitsort, 30.06.)
1 000 Veränderung zum Basisjahr 2015
(2015 = 100)
1 000 Veränderung zum Basisjahr 2015
(2015 = 100)
2000 8 616 93,4 5 921 92,4
2001 8 577 93,0 5 931 92,6
2002 8 540 92,6 5 912 92,3
2003 8 453 91,6 5 743 89,6
2004 8 499 92,1 5 642 88,1
2005 8 484 92,0 5 585 87,2
2006 8 525 92,4 5 601 87,4
2007 8 665 93,9 5 710 89,1
2008 8 786 95,3 5 852 91,3
2009 8 772 95,1 5 812 90,7
2010 8 788 95,3 5 882 91,8
2011 8 909 96,6 6 030 94,1
2012 8 996 97,5 6 134 95,7
2013 9 057 98,2 6 193 96,7
2014 9 128 99,0 6 286 98,1
2015 9 223 100 6 407 + 0,0
2016 9 319 101,0 6 549 102,2
2017 9 427 102,2 6 698 104,5
2018 9 558 103,6 6 853 107,0
2019 9 652 104,6 6 976 108,9
2020 9 577 103,8 6 974 108,8
2021 9 603 104,1 7 096 110,8
2022 9 730 105,5 7 233 112,9
2023 9 780 106,0 7 281 113,6

Datenquellen: Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder", Berechnungsstand: August 2023/Februar 2024; Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2024

Abb. 1.4

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