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Inhalt

8.4 Einkommens- bzw. vermögensreiche Personen

Definition:

Als einkommensreich gilt, wer über mehr als 200% des arithmetischen Mittels der monatlichen Äquivalenzeinkommen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verfügt. Zur Ermittlung der Äquivalenzeinkommen wird die neue OECD-Skala verwendet.

Als vermögensreich gilt, wer über mehr als 200% des arithmetischen Mittels der Nettogesamtvermögen pro Kopf der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verfügt. Zur Ermittlung des Nettogesamtvermögens pro Kopf wird das Nettogesamtvermögen des Haushalts durch die Zahl der Haushaltsmitglieder dividiert.

Hinweis:

In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sind Vermögende und Einkommensreiche unterrepräsentiert, da Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 oder mehr EUR bei der Stichprobenziehung nicht berücksichtigt werden. Es werden somit eher Wohlhabende betrachtet als Spitzenverdiener/-innen bzw. -vermögende. Diese Einschränkung muss in Kauf genommen werden, weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die einzige verfügbare Datenquelle ist, anhand derer auf Landesebene Analysen zum Zusammenhang zwischen Einkommensreichtum und Vermögen durchgeführt werden können.

Datenquelle:

IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Indikator 8.4 Einkommens- bzw. vermögensreiche Personen*) in NRW 2008 und 2018
Merkmal 2008 2018
%
einkommensreich 5,9 4,9
vermögensreich 14,1 14,1
einkommens- und vermögensreich 3,0 2,6

*) je 100 Personen der Bevölkerung – Datenquelle: IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

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