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Inhalt

Indikator 9.1 Durchschnittliche Vermögensbestände der privaten Haushalte

Definition:

Der allgemeine Vermögensbegriff wird in den Analysen wie folgt umgesetzt: Generell werden ausschließlich materielle Vermögensbestände betrachtet. Dabei wird zwischen Bruttogesamt- und Nettogesamtvermögen differenziert. Das Bruttogesamtvermögen eines Privathaushaltes ist die Summe aus dem Bruttogeldvermögen und dem Bruttoimmobilienvermögen.

Zum Bruttogeldvermögen zählen Sparguthaben, Bausparguthaben, sonstige Anlagen bei Banken/Sparkassen, Wertpapiere, Versicherungsguthaben sowie an Privatpersonen verliehenes Geld. Zudem werden hier positive Girokontenbestände, die über den Betrag des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens des jeweiligen Haushalts hinausgehen, mitberücksichtigt.

Um das Nettogeldvermögen zu erhalten, werden vom Bruttogeldvermögen die Konsumenten- und Ausbildungskredite abgezogen. Zudem werden hier negative Girokontenbestände, die über den Betrag des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens des jeweiligen Haushalts hinausgehen, abgezogen.

Das Bruttoimmobilienvermögen ist die Summe der Verkehrswerte aller Immobilien.

Um das Nettoimmobilienvermögen zu erhalten werden vom Bruttoimmobilienvermögen die Hypothekarkreditschulden (die Summe aller Restschulden aus Krediten zur Finanzierung von Immobilien) abgezogen.

Das Nettogesamtvermögen eines Privathaushalts ist die Summe aus dem Nettogeldvermögen und dem Nettoimmobilienvermögen.

Das Vermögen wird in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) auf der Ebene des Privathaushalts erfasst und als arithmetischer Mittelwert aller Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Die Werte werden auf volle einhundert Euro-Beträge gerundet.

 

Datenquelle:

IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Indikator 9.1 Durchschnittliche Vermögensbestände*) der privaten Haushalte in NRW 2013 und 2018 nach Vermögensformen
Vermögensform 2013 2018 Veränderung 2018
gegenüber 2013
EUR1) %
Bruttogeldvermögen 46 300 58 900 + 27,2
+ Bruttoimmobilienvermögen 99 400 121 200 + 21,9
= Bruttogesamtvermögen 145 800 180 100 + 23,5
– Gesamtschulden 30 200 33 300 + 10,3
= Nettogesamtvermögen 115 600 146 800 + 27,0
Nettogeldvermögen 43 600 55 500 + 27,3
+ Nettoimmobilienvermögen 72 200 91 800 + 27,1
– sonstige Verbindlichkeiten2) 200 500 + 150,0
= Nettogesamtvermögen 115 600 146 800 + 27,0

*) einschließlich positiver und negativer Girokontenbestände, die über den Betrag des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens des jeweiligen Haushalts hinausgehen – 1) Werte auf 100 Euro gerundet – 2) Der Abzug der sonstigen Verbindlichkeiten kann nicht differenziert nach Geld- und Sachvermögen erfolgen, da diese beide Vermögensformen betreffen können – – – Datenquelle: Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

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