Die Einkommens- und Vermögensverteilung wird anhand der Verteilung der Nettogesamtvermögen pro Kopf und der Äquivalenzeinkommen nach Quintilen dargestellt.
Das Nettogesamtvermögen pro Kopf erhält man indem man das Nettogesamtvermögen des Haushalts durch die Zahl der Haushaltsmitglieder dividiert.
Das Äquivalenzeinkommen ist ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das monatliche Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Gewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird.
Zur Bildung der Quintile werden alle Personen nach der Höhe ihres Nettogesamtvermögens pro Kopf bzw. ihres Äquivalenzeinkommens sortiert und in fünf gleich große Gruppen eingeteilt. Das erste Quintil enthält die 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten, das fünfte diejenigen mit den höchsten Nettogesamtvermögen pro Kopf bzw. Äquivalenzeinkommen.
IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Quintil | Summe der | |||
---|---|---|---|---|
Nettogesamtvermögen pro Kopf | Äquivalenzeinkommen | |||
2008 | 2018 | 2008 | 2018 | |
% | ||||
1. Quintil | 0,0 | 0,0 | 8,4 | 8,5 |
2. Quintil | 1,4 | 1,3 | 13,3 | 13,3 |
3. Quintil | 7,4 | 7,4 | 17,4 | 17,5 |
4. Quintil | 20,3 | 20,5 | 22,7 | 22,7 |
5. Quintil | 70,9 | 70,8 | 38,1 | 38,1 |
Insgesamt | 100 | 100 | 100 | 100 |
*) gewichtetes monatliches Pro-Kopf-Einkommen in Privathaushalten, berechnet auf Basis der neuen OECD-Skala – **) Die Quintile wurden anhand des monatlichen Äquivalenzeinkommens bzw. des Pro-Kopf-Vermögens auf Personenebene gebildet. – Datenquelle: IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe