Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind die sozialen Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus entlang zweier „Achsen” statistisch erfasst: Erstens der Partnerschaft und zweitens der Elternschaft. Entsprechend dieser Einteilung lassen sich folgende Lebensformen abbilden:
Der Mikrozensus konzentriert sich auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den “eigenen vier Wänden”, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das sogenannte “Living-apart-together”, bleiben daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden hier ebenfalls nicht berücksichtigt.
IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus
Der Mikrozensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes (MZG) erhoben.
Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus methodisch neugestaltet. Zum einen wurden für die seit vielen Jahren in den Mikrozensus
integrierte europäische Arbeitskräfteerhebung unterjährige Wiederholungsbefragungen eingeführt, zum anderen wurde die bislang eigenständig
erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen
(EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.
Fragenprogramm, Konzeption der Stichprobe und Form der Datengewinnung wurden verändert.
Zudem war die Erhebungsdurchführung im Erhebungsjahr 2020 durch die Einführung eines neuen IT-Systems und die Corona-Pandemie beeinträchtigt.
Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse für das Jahr 2020 nicht mit den Vorjahren vergleichbar und weisen nicht die gewohnte Qualität auf.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
Lebensform | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|---|
1 000 | ||||
Lebensformen ohne Kind | ||||
Ehepaare ohne Kind | 2 064 | 2 062 | 2 022 | 2.005 |
nichteheliche Lebensgemeinschaften1) | 479 | 485 | 481 | 485 |
Alleinstehende | 3 831 | 3 869 | 3 925 | 3 977 |
Familien mit ledigen, minderjährigen Kindern2) | ||||
Ehepaare | 1 330 | 1 300 | 1 305 | 1.303 |
nichteheliche Lebensgemeinschaften1) | 145 | 158 | 171 | 174 |
Alleinerziehende | 303 | 318 | 333 | 355 |
Familien mit ledigen, volljährigem(n) Kind(ern)3) | 752 | 749 | 747 | 768 |
Insgesamt | 8 903 | 8 943 | 8 984 | 9.068 |
Lebensform | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|---|
% | ||||
Lebensformen ohne Kind | ||||
Ehepaare ohne Kind | 23,2 | 23,1 | 22,5 | 22,1 |
nichteheliche Lebensgemeinschaften1) | 5,4 | 5,4 | 5,4 | 5,4 |
Alleinstehende | 43,1 | 43,3 | 43,7 | 43,9 |
Familien mit ledigen, minderjährigen Kindern2) | ||||
Ehepaare | 14,9 | 14,5 | 14,5 | 14,4 |
nichteheliche Lebensgemeinschaften1) | 1,6 | 1,8 | 1,9 | 1,9 |
Alleinerziehende | 3,4 | 3,6 | 3,7 | 3,9 |
Familien mit ledigen, volljährigem(n) Kind(ern)3) | 8,4 | 8,4 | 8,3 | 8,5 |
Insgesamt | 100 | 100 | 100 | 100 |
*) Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten – **) Erstergebnisse des Mikrozensus 2023. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. – 1) unverheiratet zusammenlebende, gemischtgeschlechtliche sowie gleichgeschlechtliche Paare in Hauptwohnsitzhaushalten – 2) mit jüngstem Kind im Alter von unter 18 Jahren – 3) mit jüngstem Kind im Alter von 18 und mehr Jahren – – – Datenquelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus