Zuwanderung wird allein über die Nationalität nicht vollständig abgebildet. So erhalten Aussiedlerinnen und Aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit bereits bei der Einreise, aber auch wachsende Teile der ehemals ausländischen Bevölkerung haben mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, so dass auch hier die Abgrenzung nach Nationalität nicht mehr greift. Mit der Einwanderungsgeschichte werden neben der Nationalität und dem Zuwanderungsstatus der Person selbst auch die entsprechenden Informationen ihrer Eltern erhoben.
Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Sinne des § 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) vom 25.11.2021 gültig (GV.NRW. 2021 S.1213a):
Von 2005 bis 2019 wurden entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 14.2.2012 (GV.NRW.S.97) Menschen mit Migrationshintergrund ausgewiesen:
IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus
Der Mikrozensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes (MZG) erhoben. Im Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus methodisch neugestaltet. Zum einen wurden für die seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierte europäische Arbeitskräfteerhebung unterjährige Wiederholungsbefragungen eingeführt, zum anderen wurde die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen
(EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Fragenprogramm, Konzeption der Stichprobe und Form der Datengewinnung wurden verändert.
Zudem war die Erhebungsdurchführung im Erhebungsjahr 2020 durch die Einführung eines neuen IT-Systems und die Corona-Pandemie beeinträchtigt. Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse für das Jahr 2020 nicht mit den Vorjahren vergleichbar und weisen nicht die gewohnte Qualität auf.
Aufgrund der geringeren Stichprobenausschöpfung im Berichtsjahr 2020 wird der Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte möglicherweise zu niedrig ausgewiesen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
Weitere Daten zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Internetportal der Integrationsberichterstattung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Jahr | Bevölkerung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
insgesamt | davon ... Einwanderungsgeschichte | insgesamt | davon ... Einwanderungsgeschichte | |||
ohne | mit | ohne | mit | |||
1.000 | % | |||||
2020 | 17 708 | 12 714 | 4 994 | 100 | 71,8 | 28,2 |
2021 | 17 742 | 12 441 | 5 300 | 100 | 70,1 | 29,9 |
2022 | 17 859 | 12 279 | 5 580 | 100 | 68,8 | 31,2 |
2023 | 18 000 | 12 305 | 5 695 | 100 | 68,4 | 31,6 |
*) Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten – **) Erstergebnisse des Mikrozensus 2023. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. – – – Datenquelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt; Ergebnisse des Mikrozensus