Logo: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Startseite |
  2. Größer |
  3. Kleiner |
  4. Kontrast |
  5. Hilfen |
  6. Übersicht |
  7. Kontakt |
  8. Impressum |
  9. Datenschutz

Navigation

Drucken
Sie sind hier: Startseite . Sozialindikatoren NRW . Indikatoren . Vermögensverteilung . Maße der Vermögensverteilung

Inhalt

Indikator 9.2 Maße der Vermögensverteilung

Definition:

Der Gini-Koeffizient ist ein Maß der relativen Konzentration bzw. Ungleichheit, hier bezogen auf die Pro-Kopf-Vermögen, und kann einen Wert zwischen Null (Gleichverteilung) und Eins (maximale Konzentration) annehmen. Er basiert auf der Lorenz-Kurve, welche – hier zum Beispiel im Falle einer Vermögensverteilung – von den vermögensärmsten Haushalten beginnend die aufsummierten Anteile an der Zahl der Privathaushalte im Verhältnis zum aufsummierten Anteil ihrer Gesamtvermögen darstellt. Bei absolut gleichmäßiger Verteilung der Vermögen ergäbe die Lorenzkurve eine mit 45 Grad ansteigende Gerade (Linie der perfekten Gleichverteilung). Die Abweichung der tatsächlichen Kurve von dieser Ideallinie wird durch den Gini-Koeffizienten gemessen. Im Falle der Gleichverteilung ergibt sich für den Gini-Koeffizienten ein Wert von Null und im Falle der Konzentration der gesamten Vermögen auf nur eine Person ein Wert von 1. Eine Zunahme des Gini-Koeffizienten bedeutet somit eine Zunahme der Ungleichverteilung.

Das 90/50-Dezilsverhältnis ist ein Maß für die Ungleichheit einer Verteilung. Es wird hier bezogen auf die Verteilung der Pro-Kopf-Vermögen ermittelt. Es setzt die Untergrenze der Pro-Kopf-Vermögen des vermögensstärksten Dezils (= Obergrenze des 9. Dezils) mit dem mittleren Pro-Kopf-Vermögen (= Obergrenze des 5. Dezils bzw. Median) ins Verhältnis.

Das Pro-Kopf-Vermögen wird ermittelt indem das Nettogesamtvermögen durch die Zahl der Personen im Haushalt geteilt wird.

Bei der Saldierung von Bruttogesamtvermögen und Verbindlichkeiten entstehen negative Nettogesamtvermögen, wenn die Verbindlichkeiten das Bruttogesamtvermögen übersteigen. Für die Ermittlung der Maße der Vermögensverteilung wurden diese Werte auf Null gesetzt.

 

Datenquelle:

IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Indikator 9.2 Gini-Koeffizient und 90/50-Dezilsverhältnis der Pro-Kopf-Vermögen*) der privaten Haushalte in NRW 2013 und 2018
Jahr Gini-Koeffizient1) 90/50 Dezilsverhältnis1)
2013 0,70 7,50
2018 0,70 7,30

*) ermittelt auf Basis des Nettogesamtvermögens, wobei negative Vermögen auf Null gesetzt wurden – 1) siehe o. a. Definition – – – Datenquelle: IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Marginalienspalte