Die meisten Bundesländer haben in den 1990er Jahren begonnen, eigene Sozialberichte herauszugeben. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Armutsberichte oder Berichte zur sozialen Lage der Bevölkerung. In einigen Ländern werden diese Berichte um einen Reichtumsteil ergänzt. Allerdings weisen die Ländersozialberichte erhebliche inhaltliche und methodische Unterschiede auf. Daher sind deren Ergebnisse nur sehr bedingt vergleichbar.
Nachfolgende Datenbank enthält die als Download oder als Printversion verfügbaren Landessozialberichte. Dieses Informationssystem lebt davon, dass es ständig aktualisiert wird. Daher bitten wir Neuerscheinungen oder hier nicht aufgeführte Sozialberichte Ihres Landes mitzuteilen. Vielen Dank!
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Hessen
3. Hessischer Landessozialbericht
Berichtsebene:
Land
Herausgeber:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Inhalt:
Der 3. Hessische Landessozialbericht bietet auf 300 Seiten Fakten und Analysen zur sozialen Situation in Hessen und basiert auf den jeweils aktuellst verfügbaren Daten (i.d.R. bis 2020). Die Studie stellt materielle Ressourcen und soziale Chancenungleichheit in einen Gesamtzusammenhang und untersucht die Wechselwirkungen zwischen finanziellen Aspekten und gesellschaftlichen Teilhabechancen nach einzelnen Lebenslagen (Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, gesellschaftliche Partizipation). Die wissenschaftlichen Analysen werden durch Handlungsempfehlungen der Landesregierung erweitert sowie Kommentierungen und Empfehlungen des Expertenbeirats ergänzt, der den Bericht mitgestaltet hat. Neu in den 3. Landessozialbericht aufgenommen wurden Elemente, wie z.B. die Szenarien zur Wirksamkeit kinderbezogener Sozialleistungen sowie die erstmalige Berechnung von Armutsrisikoquoten auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Neu ist auch das Thema 'alternative Wohlfahrtsmessung', das als Unterkapitel (Lebensqualität/well-being) aufgenommen wurde.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des letzten Landessozialberichts hat die Landesregierung die Lage von Alleinerziehenden zum Schwerpunktthema des 3. Hessischen Sozialberichts gemacht. Der Bericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das hölhere Armutsrisiko alleinerziehender Familien - anders als vielfach angenommen - primär nicht auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückzuführen ist. Neben dem Fehlen eines weiteren Haushaltseinkommens erklärt sich die schlechte relative Einkommensposition von Alleinerziehenden vielmehr dadurch, dass diese:
- trotz überwiegend guter Qualifikation überdurchschnittlich häufig in Branchen mit einem geringen Produktivitäts- und Lohnniveau beschäftigt sind,
- Bruttoarbeitsverdienste realisieren, die deutlich unterdurchschnittlich ausfallen (folglich liegt auch das Nettoeinkommen deutlich unter dem des durchschnittlichen Einkommens aller Beschäftigten),
- Kurzarbeitergeld beziehen, das aus einem Niedrig- bzw. Mindestlohn berechnet wird und oft nicht mehr existenzsichernd ist.
Erscheinungsjahr:
2022
Weitere Informationen:
https://soziales.hessen.de/
Kontakt:
Dr. Frank Padberg
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat IV 3 – Landessozialberichterstattung, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 3219 3676
Fax: +49 (611) 32719 3676
E-Mail: frank.padberg@hsm.hessen.de