Logo: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Startseite |
  2. Größer |
  3. Kleiner |
  4. Kontrast |
  5. Hilfen |
  6. Übersicht |
  7. Kontakt |
  8. Impressum |
  9. Datenschutz

Navigation

Drucken
Sie sind hier: Startseite . Sozialindikatoren NRW . Indikatoren . Einkommensarmut . 7.9 Mindestsicherungsleistungen der unter 18-Jährigen nach Regionen

Inhalt

Indikator 7.9 Mindestsicherungsleistungen der unter 18-Jährigen nach Regionen

Definition:

Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen folgende Leistungen:


Die Mindestsicherungsquote der unter 18-Jährigen ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der unter 18-Jährigen Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung entsprechenden Alters darstellt.

Hinweis:

Bei den Daten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach Revision 2016. Zu den Empfängerinnen und Empfängern von Mindestsicherungsleistungen zählen die Regelleistungsberechtigten (RLB), Informationen zur Datenrevision finden Sie hier

Datenquellen:

Bundesagentur für Arbeit:
Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende

IT.NRW:
Asylbewerberleistungsstatistik, Sozialhilfestatistik, Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Marginalienspalte